FAQ Initiative «Bezahlbare Kitas für alle»
Allgemein
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Die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter ermöglicht es beiden Eltern auch nach der Geburt eines Kindes im Berufsleben zu verbleiben. In der Realität ist dies v.a. für die Frauen wichtig, die oft nach der Geburt ihres ersten Kindes ihr Arbeitspensum stark reduzieren oder ganz aufgeben und damit erhebliche Erwerbslücken hinnehmen und auch bezüglich Laufbahnentwicklung oftmals stagnieren. Bezahlbare und qualitativ gute Kitas bieten die Möglichkeit, auch ohne private Netzwerke wie Grosseltern oder als Ergänzung dazu weiterhin im Berufsleben zu verbleiben.
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Mit der Initiative profitieren alle.
Die Säuglinge und Kleinkinder von einer qualitativ besseren Betreuung, da durch die zusätzliche Finanzierung besser ausgebildetes Personal beschäftigt und zu besseren Anstellungsbedingungen angestellt werden kann. Dies wirkt sich erwiesenermassen direkt auf die Qualität der Betreuung aus.
Alle Luzerner Familien mit einem Erwerbspensum von mindestens 120% sollen künftig nicht mehr als 30% der Kita-Kosten selbst bezahlen - bei geringem Einkommen sogar noch weniger. Dafür können sie wohnortnah auf ein qualitativ gutes und professionelles Angebot an Kitas und Tagesfamilien zurückgreifen und in höheren Pensen erwerbstätig sein. Davon profitiert natürlich die Wirtschaft.
Da die Kita-Finanzierung namhaft von der öffentlichen Hand unterstützt wird, können die sich Kitas und ihr Personal ihrem Kerngeschäft widmen: der täglichen Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern. Da sie gute Arbeitsbedingungen anbieten können, können sie dem Fachkräftemangel entgegen wirken und finden auch das entsprechend ausgebildete und motivierte Personal.
Der Kanton und die Gemeinden können mit höheren Steuereinträgen rechnen, da Eltern höherprozentig erwerbstätig sind.
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Diese Summe wird bereits heute ausgegeben! Sie wird jedoch in erster Linie von Eltern mit kleinen Kindern, die im Arbeitsprozess verbleiben und Kitas statt oder ergänzend zu privaten Betreuungsstrukturen nutzen, gestemmt. Dass diese Kosten alleine den Eltern aufgebürdet werden, finden wir nicht richtig.
Der Betrag ist hoch, aber sehr gut investiert, denn die Ausgaben kommen wieder zurück: höhere Steuereinnahmen durch höhere Erwerbstätigkeit, tiefere Ausgaben aufgrund tieferer Sozialkosten dank gezielter früher Förderung. Zudem sollen sich auch die Unternehmen an den Kosten beteiligen, da auch sie davon profitieren.
Der Kanton Luzern will Standortförderung betreiben. Mit der namhaften Investition in eine gute familienergänzende Kinderbetreuung - im Sinne der Initiative -, profitiert die ganze Bevölkerung.
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Kinder sind für unsere Gesellschaft von so entscheidendem Wert (sozial, kulturell, ökonomisch), dass sich ein gesamtgesellschaftliches Engagement lohnt. Ökonomisch profitieren alle davon, wenn die Eltern auch nach der Geburt eines Kindes weiterhin arbeiten. Berufstätige Eltern zahlen höhere Steuern. Wenn Eltern berufstätig sein können, bleiben sie dem Arbeitsmarkt als Fachkräfte erhalten.
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Die Angebote und auch die Tarife resp. die finanzielle Unterstützung der Eltern sind im Kanton Luzern von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Auch sind kleine Gemeinden mit der Aufsicht resp. den Kriterien für qualitativ gute Kitas stark gefordert, weshalb viele von ihnen die Aufsicht bereits heute an die Stadt Luzern oder das Zentrum für Soziales (ZENSO) delegiert haben. Zu tiefe Mitfinanzierung der öffentlichen Hand gefährdet die Kitas an sich, die im Moment stark unter dem Fachkräftemangel leiden.
Auch für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden unterstützen möchten, ist es schwierig, da sie für Vergünstigungen je nach Wohnort der Angestellten unterschiedliche Systeme anbieten müssen. Eine kantonale Zuständigkeit schafft hier eine Einheitlichkeit. Zudem ist dies bereits in vielen Kantonen der Schweiz schon so geregelt.
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Im Kanton Luzern ist die Kitabetreuung heute Gemeindesache. Dementsprechend gross ist der Flickenteppich – zum Nachteil der Eltern. Ohne kantonale gesetzliche Grundlage ist der Kanton Luzern ohnehin gesamtschweizerisches Schlusslicht. Die kantonale Diskussion ist deshalb sehr wichtig. Hier haben andere Kantone in jüngster Zeit auch schon vorgespurt (z.B. Baselland, Schwyz). Mit der schweizweiten SP-Initiative ergibt sich gleich eine zusätzliche Möglichkeit, über das Thema Kinderbetreuung, und wie wir dies gesellschaftlich organisieren wollen, zu sprechen. Und das ist dringend nötig. Über die schweizweite Vorlage werden wir voraussichtlich im nächsten Jahr abstimmen können.
Für Familien
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Sagen wir Familie Müller besteht aus Frau und Herr Müller, die beide berufstätig sind (60%/80%). Ihr Kind Lou (2 Jahre) besucht in Emmen für zwei Tage die Woche die Kita. Heute zahlt Familie Müller jährlich rund 10'560 Franken. Mit einem gemeinsamen Familieneinkommen von knapp 100'000 Franken erhält Familie Müller heute keine Betreuungsgutscheine und trägt die Ausgaben für die Kinderbetreuung vollständig selbst.
Mit der vorgeschlagenen Initiative müsste Familie Müller noch maximal 3'520 Franken bezahlen – je nach Abstufung gemäss Einkommen. Der Rest wird vom Kanton (sowie von den Gemeinden und Unternehmen) getragen.Zusätzlich kann davon ausgegangen werden, dass sich mit der Unterstützung der öffentlichen Hand das Angebot erweitern wird, so dass es in gewissen Gemeinden überhaupt erstmals Kitas geben wird. Alle Familien im Kanton Luzern können dadurch zukünftig ihre Kinder wohnortnah betreuen lassen. Die Kinder werden so ihre Kita-Gspändlis auch eher privat und später im Kindergarten wiedersehen und erleichtert für die Eltern die Organisation.
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Die Unterstützung für familienergänzende Kinderbetreuung ist im Kanton Luzern ein Flickenteppich. Während in der Stadt Luzern Betreuungsgutscheine von bis zu 160 Franken (Kinder unter 18 Monate, 130 Franken für Kinder über 18 Monate) bezahlt werden, gibt es in Beromünster weder Betreuungsgutscheine noch eine Kita. Die Gemeinde unterstützt Eltern lediglich bei der familienergänzenden Kinderbetreuung mit dem Angebot einer Tageselternvermittlung. Damit steht die Gemeinde keineswegs alleine da: Nicht alle Luzerner Gemeinden kennen Betreuungsgutscheine. Und diese sind auch sehr unterschiedlich ausgestaltet. Hier schafft die Initiative einen Ausgleich, denn sie fordert, dass in allen Gemeinden ein bezahlbares Angebot geschaffen werden muss und unterstützt die Eltern massgeblich bei der Finanzierung.
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Es geht bei der Kita-Initiative nicht in erster Linie um hohe oder tiefe Einkommen, sondern darum, dass Säuglinge und Kleinkinder im Kanton Luzern in einer Kita oder Tagesfamilie gut betreut werden können. Dafür braucht es professionelle Strukturen. Und diese können nur mit entsprechender Finanzierung aufgebaut werden und bestehen bleiben. Familienergänzende Kinderbetreuung ist auch für Familien mit hohen Einkommen eine grosse Investition. Wir möchten nicht riskieren, dass oftmals gut ausgebildete und gefragte Fachkräfte aufgrund der Kinderbetreuung allenfalls dem Arbeitsmarkt fernbleiben. Und unterstützt werden nur Familien, die zu zweit mindestens 120% oder mehr erwerbstätig oder in Ausbildung sind. Der Nutzen für die Wirtschaft ist also unmittelbar.
Für die Wirtschaft
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Unternehmen erkennen den Wert von Kitas mittlerweile sehr gut. Entsprechend äussern sich auch Arbeitgeberverband oder der Luzerner Gewerbeverband. Für sie ist es essenziell, genügend Fachkräfte zu haben und das bedeutet, dass Eltern (v.a. Frauen) auch nach der Geburt eines Kindes im Erwerbsleben verbleiben. Dies geht nur mit bezahlbaren und guten Kitas. Grosse Unternehmen betreiben selbst Kitas oder oder beteiligen sich an der Finanzierung der Kinderbetreuung für ihre Mitarbeitenden. Eine solidarische Mitfinanzierung des Kita-Angebots durch Unternehmen ist aber vor allem im Sinne der KMU, damit insbesondere diese auch ihre Fachkräfte halten können.
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In den Kantonen Waadt, Neuenburg und Freiburg sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, sich mit einem sehr kleinen Prozentsatz der Lohnsumme (0.04-0.18%) finanziell an der Kinderbetreuung zu beteiligen. Dies geschieht über die bereits vorhandene Struktur der FAK-Beiträge und ist administrativ für die Unternehmen ohne Zusatzaufwand möglich.
Auch die auf Bundesebene diskutierte Lösung der Kita-Unterstützung schlägt den Weg über die Familienausgleichskassen sowie den Einbezug der Wirtschaft vor.
Für die Kitas
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Die Abdeckung mit Kitas und Tagesfamilien ist in den Luzerner Gemeinden sehr unterschiedlich. Aber fast alle Kitas stehen finanziell auf wackligen Beinen. Gespart wird dann am Personal. Das hat hohe Fluktuation zur Folge, da die ausgebildeten Betreuer:innen tiefe Löhne und geringe Karrieremöglichkeiten haben. Der Fachkräftemangel oder auch einfache Krankheitsabsenzen gefährden das Betreuungssystem und schlussendlich auch das Wohl der kleinen Kinder. Die Initiative fordert qualitativ gute Betreuung. Gemeint ist damit kein Luxus, sondern lediglich ein Standard gemäss gesamtschweizerischer Empfehlungen (z.B. SODK/EDK 2022) für unsere Kleinsten. Das können wir nur erreichen, wenn wir die Bedingungen in den Kitas verbessern. Und dafür braucht es ausreichend finanzielle Mittel.
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Den Kitas vertrauen wir unsere Kleinsten an. Deshalb sind die Eltern darauf angewiesen, dass diese Arbeit professionell gemacht wird. Viele Studien zeigen, dass Betreuung in Kitas dann ihre fördernde Wirkung entfalten kann, wenn sie von guter Qualität ist. Wir müssen deshalb die Qualität in Kitas halten und an die gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. Das heisst, dass Praktikantinnen nicht mehr zum Betreuungsschlüssel zählen dürfen oder dass Mitarbeitende auch Zeit für Elternarbeit, Austausch und Weiterbildung brauchen. Eine entsprechend gute Qualität muss durch die Betreuungsgutscheine mitfinanziert werden. Sonst setzen wir die Kitas unnötig unter Druck und gefährden das Angebot.
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Kita-Betreuung soll in guter Qualität angeboten werden. Das ein wesentliches Ziel der Initiative, aber auch des Gegenvorschlags.
Dafür braucht es genügend ausgebildete und erfahrene Fachkräfte in den Kitas. Es kann darum nicht sein, dass Vorpraktikant:innen im Alter von ca. 15 Jahren zum Betreuungsschlüssel gezählt werden. Die Verantwortung für die Arbeit mit unseren Kleinsten kann ihnen nicht überlassen werden. Genauso wenig Lernenden der ersten zwei Lehrjahre oder Zivildienstleistenden. Vorpraktika sind berechtigterweise seit einigen Jahren für die Ausbildung als FaBe Kind keine Voraussetzung mehr und nun sollen sie auch für die professionelle Betreuung keine tragende Rolle mehr übernehmen. Gemäss dem Luzerner Normalarbeitsvertrag (NAV) ist ein Vorpraktikum ein befristetes Anstellungsverhältnis in einer Kita - mit Ausbildungscharakter, aber ohne direkten Bezug zu einer Ausbildung, in deren Rahmen betreuerische Arbeitsleistungen erbracht werden.Mit der Initiative erhalten alle Eltern finanzielle Unterstützung, so dass Kitas durch höhere Tarife höhere Anforderungen an die Ausbildung der Kita-Mitarbeitenden umsetzen können. Der Kanton Luzern ist gefordert in der Umsetzung eng mit den Kitas zusammenzuarbeiten.