FAQ Initiative «Bezahlbare Kitas für alle»
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Die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter ermöglicht es beiden Eltern auch nach der Geburt eines Kindes im Berufsleben zu verbleiben. In der Realität ist dies v.a. für die Frauen wichtig, die oft nach der Geburt ihres ersten Kindes ihr Arbeitspensum stark reduzieren oder ganz aufgeben und damit erhebliche Erwerbslücken hinnehmen und auch bezüglich Laufbahnentwicklung oftmals stagnieren. Bezahlbare und qualitativ gute Kitas bieten die Möglichkeit, auch ohne private Netzwerke wie Grosseltern oder als Ergänzung dazu weiterhin im Berufsleben zu verbleiben.
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Kitas sind wie die Volksschule ein Angebot des Service Public. Wir bieten das als Gesellschaft für alle an, unabhängig davon, ob man Kinder hat oder nicht. Kinder sind für unsere Gesellschaft von so entscheidendem Wert (sozial, kulturell, ökonomisch), dass sich ein gesamtgesellschaftliches Engagement angezeigt ist. Ökonomisch profitieren alle davon, wenn die Eltern auch nach der Geburt eines Kindes weiterhin arbeiten resp. die Kinder eine gute Betreuung bekommen und ihre Fähigkeiten dadurch besser entfalten können. Berufstätige Eltern zahlen entsprechend höhere Steuern.
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Die Angebote und auch die Tarife resp. die finanzielle Unterstützung der Eltern sind im Kanton Luzern von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Auch sind kleine Gemeinden mit der Aufsicht resp. den Kriterien für qualitativ gute Kitas stark gefordert, weshalb viele von ihnen die Aufsicht bereits heute an die Stadt Luzern delegiert haben. Auch für die Unternehmen ist es schwierig, da sie für Vergünstigungen je nach Wohnort der Angestellten unterschiedliche Systeme anbieten müssen. Eine kantonale Zuständigkeit schafft hier eine Einheitlichkeit. Zudem ist dies bereits in vielen Kantonen der Schweiz schon so geregelt.
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Beim Vorschlag der Initiative profitieren alle. D.h. es profitieren auch gut Verdienende aus dem Mittelstand, die bis anhin nicht oder nur wenig vom System der Betreuungsgutscheine profitiert haben. Mit der Initiative sparen sie zukünftig bis zu 70% der bisherigen Kita-Kosten ein. Aber auch die tieferen Einkommen sollen profitieren, denn die Initiative gibt vor, dass auch die restlichen von den Eltern getragenen 30% vom Einkommen abhängig sein sollen. Das heisst, Familien mit geringem Einkommen sollen weniger als 30% bezahlen. In einer längerfristigen Perspektive sind wir der Überzeugung, dass die vorschulische Kinderbetreuung eine Aufgabe des Service Public ist und daher für alle kostenlos oder nur zu geringen Kosten angeboten werden soll. Wie die Volksschule. Denn auch da bezahlen ja gut Verdienende nicht mehr, sie ist für alle kostenlos.
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Wer bezahlt diese Summe denn aktuell? Es sind in erster Linie die Eltern mit kleinen Kindern, die im Arbeitsprozess verbleiben und Kitas statt oder ergänzend zu privaten Betreuungsstrukturen nutzen. Dass diese Kosten alleine den Eltern aufgebürdet werden, finden wir nicht richtig. Der Betrag ist hoch, aber gut investiert, denn die Ausgaben kommen wieder zurück: höhere Steuereinnahmen durch höhere Erwerbstätigkeit, tiefere Ausgaben aufgrund tieferer Sozialkosten dank gezielter früher Förderung. Zudem sollen sich auch die Unternehmen an den Kosten beteiligen, da auch sie davon profitieren.
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In den Kantonen Waadt, Neuenburg und Freiburg sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet sich mit einem sehr kleinen Prozentsatz der Lohnsumme (0.04-0.18%) finanziell an der Kinderbetreuung zu beteiligen. Dies geschieht über die bereits vorhandene Struktur der FAK-Beiträge und ist administrativ für die Unternehmen entsprechend ohne Zusatzaufwand möglich.
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Unternehmen erkennen den Wert von Kitas mittlerweile sehr gut. Entsprechend äussern sich auch Arbeitgeberverband oder der Luzerner Gewerbeverband. Für sie ist es wichtig, genügend Fachkräfte zu haben und das bedeutet, dass Eltern (v.a. Frauen) auch nach der Geburt eines Kindes im Erwerbsleben verbleiben. Dies geht nur mit bezahlbaren und guten Kitas. Deshalb betreiben grosse Unternehmen auch Kitas oder beteiligen sich an der Finanzierung der Kitas für ihre Mitarbeitenden. Eine solidarische Mitfinanzierung des Kita-Angebots durch Unternehmen ist aber auch im Sinne der KMU, damit insbesondere diese auch ihre Fachkräfte halten können.
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Sagen wir Familie Müller besteht aus Frau und Herr Müller, die beide berufstätig sind (60%/80%). Ihr Kind Lou (2 Jahre) besucht in Emmen für zwei Tage die Woche die Kita. Heute zahlt Familie Müller jährlich rund 10'560 Franken. Mit einem Einkommen von rund 100'000 Franken (99'600 Franken) erhält Familie Müller heute keine Betreuungsgutscheine und trägt die Ausgaben für die Kinderbetreuung vollständig selbst.
Mit der vorgeschlagenen Initiative müsste Familie Müller noch maximal 3'520 Franken bezahlen – je nach Abstufung gemäss Einkommen. Der Rest wird vom Kanton (sowie von den Gemeinden und Unternehmen) getragen.
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Die Unterstützung für familienergänzende Kinderbetreuung ist im Kanton Luzern ein Flickenteppich. Während du in der Stadt Luzern von Betreuungsgutscheinen von bis zu 160 Franken (Kinder unter 18 Monate, 130 Franken für Kinder über 18 Monate) erhalten kannst, gibt es in Beromünster keine Betreuungsgutscheine. Die Gemeinde unterstützt Eltern lediglich bei der familienergänzenden Kinderbetreuung mit dem Angebot einer Tageselternvermittlung. Damit steht die Gemeinde keineswegs alleine da: Betreuungsgutscheine kennen nur 39 von 80 Gemeinden. Und auch diese sind sehr unterschiedlich ausgestaltet.
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Im Kanton Luzern ist die Kitabetreuung Gemeindesache. Dementsprechend gross ist der Flickenteppich – zum Nachteil der Eltern. Ohne kantonale gesetzliche Grundlage ist der Kanton Luzern ohnehin gesamtschweizerisches Schlusslicht. Die kantonale Diskussion ist deshalb sehr wichtig. Hier haben andere Kantone in jüngster Zeit auch schon vorgespurt (z.B. Baselland, Schwyz). Mit der schweizweiten Initiative ergibt sich gleich eine zusätzliche Möglichkeit, über das Thema Kinderbetreuung und wie wir dies gesellschaftlich organisieren wollen zu sprechen. Und das ist dringend nötig.